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   BayObLG, 22.03.2001 - 4St RR 38/01   

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BayObLG, 22.03.2001 - 4St RR 38/01 (https://dejure.org/2001,24105)
BayObLG, Entscheidung vom 22.03.2001 - 4St RR 38/01 (https://dejure.org/2001,24105)
BayObLG, Entscheidung vom 22. März 2001 - 4St RR 38/01 (https://dejure.org/2001,24105)
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    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Gesamtstrafenbildung

 
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  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus BayObLG, 22.03.2001 - 4St RR 38/01
    Demnach kann bei "schlechter" Qualität des Haschisch auch unter Beachtung des Zweifelssatzes von einem Wirkstoffgehalt von 3 bis 5 % THC ausgegangen werden (BGHSt 42, 1/14; Weber BtMG vor § 29 ff. Rn. 511).
  • BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99

    "Geringe Menge" Heroin

    Auszug aus BayObLG, 22.03.2001 - 4St RR 38/01
    Insbesondere ist es für den Schuldumfang erheblich, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich in dem Betäubungsmittelgemisch befunden haben (St. Rspr. des Senats, vgl. BayObLGSt 1999, 99/100 m.w.N.).
  • BayObLG, 03.08.1992 - 4St RR 131/92

    Gefährlichkeit; Droge; Heroin; Eigenverbrauch; Anlasten

    Auszug aus BayObLG, 22.03.2001 - 4St RR 38/01
    Die Gefährlichkeit ("Härte") einer Droge darf dem Angeklagten nicht angelastet werden, wenn er das Betäubungsmittel nur zum Eigenverbrauch erworben hat (BayObLG StV 1993, 29 ).
  • BayObLG, 04.08.2000 - 4St RR 99/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang,

    Auszug aus BayObLG, 22.03.2001 - 4St RR 38/01
    Bei Kokain läßt dagegen die breite Streuung der am Markt vorkommenden Qualitätsstufen (vgl. Weber Anlage E) einen derartigen Rückschluß auf die vorhandenen Wirkstoffgehalte nicht zu (vgl. Beschluß des Senats vom 4.8.2000 - 4St RR 99/00 -) Es sind deshalb nach Maßgabe der oben dargelegten Kriterien Feststellungen zum konkreten Wirkstoffgehalt zu treffen.
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